
Unser Winterservice
- Schneeräumung von Gehsteig, Zufahrt, Parkplatz und Hauszugang
- Streudienst mit Splitt oder Salz (wo zulässig)
- Bereitschaft bei Schneefall – ohne dass Sie anrufen müssen
- Frühjahrs-Kehrung: Splitt entfernen am Saisonende
Als Hauseigentümer:in sind Sie in Graz grundsätzlich verpflichtet, den Gehsteig entlang Ihres Grundstücks zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee zu befreien und bei Glätte zu streuen. Wir übernehmen das für Sie – verlässlich und dokumentiert.
Häufige Fragen
Ab wann räumt ihr?
Bei Schneefall sind wir ab den frühen Morgenstunden unterwegs, damit Gehsteig und Zufahrt frei sind, bevor Sie das Haus verlassen. Die Route besprechen wir bei Vertragsabschluss.
Was ist, wenn es dreimal am Tag schneit?
Bei der Saisonpauschale sind alle notwendigen Einsätze abgedeckt – egal wie oft es schneit.
Übernehmt ihr auch Mehrparteienhäuser?
Ja, kleine Wohnanlagen und Firmenobjekte übernehmen wir gerne – bis zu der Größe, die wir mit handgeführtem Gerät zuverlässig schaffen.
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Winterdienst-Plätze werden nach Route vergeben – sichern Sie sich Ihren Platz am besten vor Oktober.
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